Finanzierungsmöglichkeiten


Es ist möglich, die Leistungen der häuslichen Kinderkrankenpflege mit dem Krankassen abzurechnen. Wird Ihr Kind in eine Pflegestufe eingestuft ist auch eine Abrechnung mit den Pflegekassen möglich. Das Sozialamt kann im Bedarfsfall als zusätzlicher Kostenträger eintreten. Humanika Kinderpflege hat mit allen Kranken- und Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern der Stadt Dortmund Qualitäts- und Vergütungsverträge geschlossen.

Finanzierung durch die Krankenkasse

Die Berechnung von Krankenkassenleistungen in der Kinderkrankenpflege erfolgt nach individuellen Stunden- bzw. Tagessätzen. Diese Sätze werden vom jeweiligen Pflegedienst mit der zuständigen Krankenkasse ausgehandelt.

Finanzierung durch die Pflegekasse

Nach SGB XI §39 steht Eltern die jährliche Verhinderungspflege zu, unabhängig davon, welcher Pflegestufe ihr Kind zugeteilt wird. Die Verhinderungspflege wird derzeit von der Pflegekasse mit bis zu 1.550,00 EUR jährlich bezuschusst. Dieser Betrag kann individuell eingeteilt und genutzt werden um z.B. einen Pflegedienst vorübergehend mit der Versorgung Ihres Kindes während Wochenend- oder Kurzurlauben zu beauftragen.

Wir beraten sie gerne zum Thema Finanzierung. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Herr S. Markov